CGV
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Station Five beer and more GmbH stand 07/2026
I. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über die mietweise Überlassung von Veranstaltungsräumen, Sälen und Freiflächen der Betriebsstätte "Brauhaus Alter Bahnhof" (Belsenplatz 2, 40545 Düsseldorf) der Station Five beer and more GmbH, Belsenplatz 2, 40545 Düsseldorf, vertreten durch den Geschäftsführer Antonio Link (nachfolgend „Station Five beer and more GmbH“ genannt), zur Durchführung von Veranstaltungen wie Seminaren, Tagungen, Banketten sowie öffentlichen und geschlossenen Veranstaltungen privater, öffentlich-rechtlicher und gewerblicher Art sowie für alle damit verbundenen weiteren Leistungen und Lieferungen der Station Five beer and more GmbH.
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen, Vitrinen, Standflächen oder Marktstände sowie die Einladung zu Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen Textform-Zustimmung der Station Five beer and more GmbH, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB Anwendung findet, sofern der Veranstalter kein Verbraucher ist.
Rechtsbeziehungen zwischen dem Veranstalter und Dritten betreffen das Vertragsverhältnis zwischen der Station Five beer and more GmbH und dem Veranstalter nicht. Die Station Five beer and more GmbH ist nicht für die Qualität von Leistungen Dritter verantwortlich, auch wenn diese durch sie vermittelt wurden.
II. Vertragsabschluss, Vertragspartner, Haftung, Verjährung
Angebote der Station Five beer and more GmbH sind unverbindlich. Der Vertrag kommt mit Annahme des Angebots und Zugang der schriftlichen oder elektronischen Auftragsbestätigung (Textform) durch den Veranstalter zustande.
Ist der Veranstalter nicht selbst der Besteller oder wird ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, haften diese gemeinsam mit dem Veranstalter gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.
Die Station Five beer and more GmbH haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für ihre vertraglichen Verpflichtungen. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung, einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Pflichtverletzungen durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen stehen einer eigenen Pflichtverletzung gleich.
Wird die Station Five beer and more GmbH durch höhere Gewalt oder Streik in der Erfüllung ihrer Leistungen behindert, entstehen hieraus keine Schadensersatzansprüche des Veranstalters.
Alle Ansprüche gegen die Station Five beer and more GmbH verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren unabhängig von der Kenntnis in fünf Jahren. Dies gilt nicht bei Verletzungen von Leben, Körper, Gesundheit oder bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung, Trinkgelder
Die Station Five beer and more GmbH ist verpflichtet, die bestellten und zugesagten Leistungen zu erbringen.
Zusätzliche Leistungen, die nach Vertragsabschluss beauftragt werden, sind spätestens mit der Schlussrechnung fällig.
Der Veranstalter ist verpflichtet, die vereinbarten oder üblichen Preise zu zahlen. Dies gilt auch für vom Veranstalter veranlasste Leistungen Dritter. Die rechtzeitige Anmeldung und Gebührenabführung bei der GEMA obliegt allein dem Veranstalter. Entstehen der Station Five beer and more GmbH Kosten durch eine unterlassene oder fehlerhafte Anmeldung, sind diese vom Veranstalter vollumfänglich zu erstatten.
Alle Preise sind Bruttopreise und enthalten die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer. Bei einer gesetzlichen Mehrwertsteueränderung behält sich die Station Five beer and more GmbH eine entsprechende Preisangleichung vor. Beträgt der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung mehr als vier Monate, kann eine Preissteigerung von maximal 5 % erfolgen.
Der Veranstalter hat bei Vertragsunterzeichnung die vereinbarte Anzahlung zu leisten. Der Restbetrag ist spätestens einen Tag vor der Veranstaltung fällig, sofern nicht anders vereinbart.
Die Station Five beer and more GmbH kann jederzeit eine angemessene Vorauszahlung verlangen. Der Veranstalter kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
Das Mitbringen eigener Dekorationen ist nach Absprache gestattet, berechtigt jedoch nicht zur Minderung des vereinbarten Preises.
Trinkgelder sind eine freiwillige Anerkennung. Der Veranstalter wird gebeten, Trinkgelder in einem verschlossenen Umschlag an die Geschäftsleitung zu übergeben, um eine gerechte Verteilung unter dem gesamten Service- und Küchenpersonal zu gewährleisten.
IV. Dienstleistungen, Probeessen, Raummiete, Stornierung
Die Dienstleistungspauschale beträgt 10 % des gesamten Veranstaltungsbudgets, mindestens jedoch 200,00 €.
Bei einer ordentlichen Kündigung bzw. Stornierung durch den Veranstalter sind die bis dahin bereits entstandenen Fremd- und Eigenkosten durch diesen vollständig zu tragen. Bereits geleistete Anzahlungen werden auf die Stornogebühren angerechnet. Nicht in Anspruch genommene Leistungen haben keinen Einfluss auf die Fälligkeit der Vergütung.
Stornierungsaufwand: Im Falle einer Stornierung durch den Veranstalter stellt die Station Five beer and more GmbH den bis dahin konkret angefallenen Verwaltungs- und Planungsaufwand (wie z.B. Bearbeitung der Korrespondenz, Angebotserstellung, vergebliche Beratungsstunden und Anfahrten) nach tatsächlichem Aufwand auf Basis eines Stundensatzes von 60,00 € pro angefangene Stunde in Rechnung.
Nach Vertragsabschluss kann ein Probeessen vereinbart werden. Es wird nach dem regulären Buffet- oder Menüpreis pro Person zzgl. einer Dekorationspauschale von 80,00 € berechnet. Getränke werden zu den üblichen Preisen der Karte berechnet.
Die Raummiete ist mit Erhalt der Bestätigung fällig und grundsätzlich nicht erstattungsfähig. Rückerstattungen erfolgen nur in Ausnahmefällen aus reiner Kulanz ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Die Raumreservierung ist verbindlich mit Zugang der Auftragsbestätigung.
Raummieten (Standard):
Brausaal: 1.500,00 €
Turmzimmer: 800,00 €
Braustube: 800,00 €
Kessel: 800,00 €
Bierschwemme: 800,00 €
Biergarten: 2.000,00 €
Winterzelt: 1.500,00 €
Bei kurzfristigen Stornierungen fällt die vereinbarte Raummiete gestaffelt an:
Bis 60 Tage vor Mietbeginn: 25 %
Bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 %
Weniger als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 80 %
V. Rücktritt des Veranstalters (Stornierung)
Der Rücktritt des Veranstalters vom Vertrag bedarf der Zustimmung der Station Five beer and more GmbH in Textform. Erfolgt diese nicht, sind die vereinbarte Raummiete sowie die bis dahin erbrachten Dienstleistungen und bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der Veranstalter die vertraglichen Leistungen nicht in Anspruch nimmt und eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist. Dies gilt nicht, wenn die Station Five beer and more GmbH ihre Verpflichtungen verletzt und eine Vertragserfüllung für den Veranstalter unzumutbar ist.
Wurde ein kostenfreies Rücktrittsrecht bis zu einem bestimmten Termin vereinbart, kann der Veranstalter bis zu diesem Zeitpunkt ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche zurücktreten. Das Recht erlischt, wenn der Rücktritt nicht fristgerecht in Textform erklärt wird.
Erfolgt der Rücktritt zwischen der 12. und 8. Woche vor der Veranstaltung, ist die Station Five beer and more GmbH berechtigt, zusätzlich zum Mietpreis 35 % des entgangenen Speiseumsatzes zu berechnen. Bei einem späteren Rücktritt werden 70 % des Speiseumsatzes fällig.
Die Berechnung des Speiseumsatzes erfolgt nach der Formel: Menüpreis der Veranstaltung x vereinbarte Teilnehmerzahl. War noch kein Preis vereinbart, gilt das günstigste 3-Gang-Menü aus dem aktuellen Veranstaltungsangebot.
Bei einer vereinbarten Tagungs- oder All-Inclusive-Pauschale pro Teilnehmer gilt: Bei einem Rücktritt zwischen der 12. und 8. Woche vor der Veranstaltung werden 60 % der Pauschale berechnet, bei späterem Rücktritt 85 % (Formel: Pauschale x vereinbarte Teilnehmerzahl).
Die Abzüge für ersparte Aufwendungen sind in den Nummern 3 bis 5 bereits pauschaliert berücksichtigt. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis ausdrücklich gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
VI. Rücktritt durch die Station Five beer and more GmbH
Falls dem Veranstalter ein kostenfreies Rücktrittsrecht eingeräumt wurde, kann auch die Station Five beer and more GmbH innerhalb dieser Frist vom Vertrag zurücktreten, wenn anderweitige Anfragen für die Räume vorliegen und der Veranstalter auf Rückfrage nicht auf sein Rücktrittsrecht verzichtet.
Leistet der Veranstalter eine vereinbarte Vorauszahlung nicht fristgerecht, kann die Station Five beer and more GmbH nach erfolgloser Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten.
Ein weiterer berechtigter Rücktrittsgrund liegt vor, wenn:
Höhere Gewalt oder andere von der GmbH nicht zu vertretende Umstände die Vertragserfüllung unmöglich machen.
Der Veranstalter bei der Buchung irreführende oder falsche Angaben gemacht hat (z. B. zum Zweck oder Inhalt der Veranstaltung).
Die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit, den Brandschutz oder das öffentliche Ansehen der Station Five beer and more GmbH oder der Betriebsstätte gefährden könnte.
Gegen die Vorgaben in Klausel I verstoßen wird.
Bei einem berechtigten Rücktritt durch die GmbH hat der Veranstalter keinen Anspruch auf Schadensersatz.
VII. Änderungen der Teilnehmerzahl und Veranstaltungszeiten
Eine Änderung der Teilnehmerzahl nach unten muss spätestens 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn in Textform mitgeteilt werden.
Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % kann die Station Five beer and more GmbH die Preise neu kalkulieren oder die Räumlichkeiten anpassen, sofern dies für den Veranstalter zumutbar ist. Bei einer extremen Abweichung von über 40 % nach unten behält sich die GmbH ein Leistungsverweigerungs- oder Rücktrittsrecht vor.
Wird die Teilnehmerzahl erhöht, erfolgt die finale Abrechnung auf Basis der tatsächlichen, am Veranstaltungstag anwesenden Personen.
Werden vereinbarte Veranstaltungszeiten (Beginn/Ende) verschoben und stimmt die Station Five beer and more GmbH zu, werden die dadurch entstehenden Personal- und Betriebskosten gesondert berechnet.
Der Abbau durch externe Dienstleister (z. B. DJ, Band, Floristen) muss spätestens 30 Minuten nach dem offiziellen Veranstaltungsende komplett abgeschlossen sein.
Der Aufbau externer Dienstleister und das Einbringen von Dekorationen ist frühestens 3 Stunden vor Veranstaltungsbeginn gestattet, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
VIII. Getränkepauschalen
Getränkepauschalen gelten nur in Verbindung mit einer Raum- oder Paketbuchung und müssen zwingend von allen Teilnehmern einheitlich gebucht werden. Eine bewusste Einschränkung der Auswahl durch den Veranstalter führt nicht zu einer Preisminderung der Pauschale.
Sichtlich mutwillige Verschwendung von Getränken wird nicht akzeptiert. Die Station Five beer and more GmbH behält sich das Recht vor, nicht konsumierte, aber georderte/geöffnete Getränke zum regulären À-la-carte-Preis nachzuberechnen.
Sektempfänge umfassen standardmäßig pro Gast einen Aperitif oder 0,1 l Secco. Darüber hinausgehende Bestellungen werden separat laut Karte abgerechnet.
IX. Buffetleistungen, Mitbringen und Mitnahme von Speisen und Getränken
Saisonal bedingte, geringfügige Abweichungen in der Speisenkomposition sind möglich, solange ein qualitativ gleichwertiger Ersatz angeboten wird.
Buffets werden aus Qualitäts- und Hygienegründen (HACCP) für maximal 3 Stunden bereitgestellt. Bei ungünstigen klimatischen Bedingungen (z.B. große Hitze) kann diese Zeit verkürzt werden.
Übergebliebene Speisen von Buffets dürfen aus lebensmittelrechtlichen Haftungsgründen grundsätzlich nicht mitgenommen werden, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Vereinbarung und Haftungsfreizeichnung vor.
Das Mitbringen von eigenen Speisen und Getränken bedarf einer klaren Vereinbarung in Textform. Für mitgebrachte Speisen wird ein Gedeckpreis, für mitgebrachte Getränke ein sogenanntes Korkgeld erhoben.
X. Technische Einrichtungen und Anschlüsse
Werden auf Wunsch des Veranstalters technische Geräte oder Anlagen von Dritten gemietet, erfolgt dies auf Rechnung, Kosten und Risiko des Veranstalters.
Die Nutzung eigener elektrischer Anlagen des Veranstalters oder seiner Dienstleister bedarf der vorherigen Genehmigung. Durch diese Geräte entstehende Schäden oder Störungen im Stromnetz des Hauses gehen zu Lasten des Veranstalters.
Eigene Telekommunikations- oder Datenübertragungsgeräte dürfen nur mit Zustimmung genutzt werden. Hierfür kann eine Anschlussgebühr erhoben werden.
Störungen an von der GmbH zur Verfügung gestellten technischen Einrichtungen werden schnellstmöglich behoben; sie berechtigen jedoch nicht zur Minderung oder zum Einbehalt von Zahlungen, es sei denn, die GmbH hat die Störung grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet.
XI. Nichtidentität zwischen Veranstalter und Auftraggeber
Alleiniger Vertragspartner der Station Five beer and more GmbH ist der im Vertrag genannte Veranstalter. Die Station Five beer and more GmbH trifft keine separaten vertraglichen Vereinbarungen mit Dritten; dies obliegt allein dem Veranstalter.
Die Station Five beer and more GmbH ist berechtigt, bis zum Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Identität des Vertragspartners unklar ist. Im Falle eines solchen Rücktritts ist die GmbH berechtigt, 70 % des Speisen- und Getränkeumsatzes gemäß der Speisenumsatzformel als Schadensersatz zu fordern. Die Berichtigung von offensichtlichen Irrtümern, Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
XII. Haftung des Veranstalters für Schäden
Sofern der Veranstalter Unternehmer ist, haftet er uneingeschränkt für alle Schäden am Gebäude, Grundstück oder am Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer, Besucher, Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden. Beschädigungen werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.
Die Station Five beer and more GmbH kann vom Veranstalter vor der Veranstaltung die Stellung angemessener Sicherheiten (z. B. Veranstalter-Haftpflichtversicherung, Kautionen oder Bankbürgschaften) verlangen.
Eingebrachte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf eigene Gefahr des Veranstalters in den Räumen, dem Restaurant oder auf den Außenflächen. Die GmbH übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Außerordentliche Verschmutzungen der Location, der Wiesen, des Vorplatzes und der Räumlichkeiten (z. B. durch Feuerwerksüberreste, Verschmutzung der Kühlanlagen durch mitgebrachten Kuchen etc.) werden dem Veranstalter mit einem Reinigungssatz von 50,00 € je Mitarbeiter und angefangener Stunde in Rechnung gestellt.
Das Mitbringen von Konfetti und Konfettikanonen ist strikt untersagt, sofern diese nicht direkt über die GmbH gebucht wurden. Bei Zuwiderhandlung wird eine Reinigungspauschale von 200,00 € fällig.
Hussen, Tischwäsche und Molton mit irreparablen Brandschäden oder Verschmutzungen (z. B. durch Wachs, Filzstifte, abfärbende Streudeko) werden zum Wiederbeschaffungswert berechnet. Bleibende Verschmutzungen können erst nach der professionellen Reinigung festgestellt und nachberechnet werden.
Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den geltenden brandschutztechnischen (örtlichen feuerpolizeilichen) Anforderungen zu entsprechen (VStättVO, min. B1 - schwer entflammbar). Ein entsprechendes Zertifikat ist unaufgefordert vorzulegen. Erfolgt der Nachweis nicht, ist die GmbH berechtigt, das Material auf Kosten des Veranstalters zu entfernen. Die Anbringung von Gegenständen an Wänden oder Möbeln ist zwingend vorab abzustimmen.
Aufgrund der innerörtlichen Lage des Objekts ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern absolut untersagt. Bei Beschädigung durch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern oder Wunderkerzen (indoor wie outdoor) haftet der Veranstalter vollumfänglich.
Unbeschadet vorstehender Regelungen ist die Gesamthaftung des Kunden für sämtliche im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehenden Schäden auf einen Höchstbetrag von insgesamt EUR 10.000.000 (in Worten: zehn Millionen Euro) beschränkt.
Eventuell erforderliche behördliche Genehmigungen hat der Veranstalter der GmbH bis 48 Stunden vor der Veranstaltung vorzuweisen. Falls er dies versäumt, ist die GmbH zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt und kann 70 % des kalkulierten Umsatzes fordern. Soll die GmbH eine Genehmigung einholen, zahlt der Veranstalter hierfür pauschal 100,00 € Bearbeitungsgebühr zzgl. der behördlichen Gebühren.
XIII. Leihwaren, Leihzubehör, Partybedarf
Für Veranstaltungen stellt die GmbH bei Bedarf zusätzliche Leihgaben (z. B. Cateringequipment, Kühlboxen, Etageren, Deko-Elemente, Popcorn-Maschinen, Candybars) zur Verfügung. Bei Dekorationspaketen (z.B. Stoffservietten, Tischdecken, Hussen, Kerzenständer) handelt es sich ebenfalls um Leihwaren.
Werden die Leihgaben nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben, ist je angefangenen Tag die volle Tagesleihgebühr additiv zu entrichten. Die GmbH behält sich vor, anfallende Arbeitsstunden und Fahrtkosten für die Wiederbeschaffung bzw. Abholung in Rechnung zu stellen.
Sind angemietete Gegenstände stark verschmutzt oder mit Wachs verklebt, wird die Reinigung nach Aufwand berechnet. Ist eine Reinigung nicht mehr möglich, ist der Wiederbeschaffungswert zu ersetzen. Fehl-, Bruch- und Beschädigungsmengen werden dem Veranstalter zum Neupreis zzgl. Beschaffungskosten in Rechnung gestellt. Die Rücknahme durch die GmbH erfolgt zunächst immer unter Vorbehalt bis zur finalen Reinigung und Zählung.
XIV. Papeterie-Produkte, Individualartikel, Gastgeschenke
Der Veranstalter stellt der GmbH alle zur Verarbeitung erforderlichen Inhalte (Texte, Bilder, Grafiken) rechtzeitig zur Verfügung und garantiert, dass er die erforderlichen Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte besitzt. Er stellt die GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter wegen Rechtsverletzungen frei.
Von der GmbH erstellte Konzepte, Entwürfe und Designs unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Eine Nutzung oder Weitergabe an Dritte ohne ausdrückliche Genehmigung ist untersagt. Der Personalstundensatz für Designvorarbeiten beträgt 80,00 € pro Stunde und wird auch dann fällig, wenn das Konzept letztlich nicht umgesetzt wird.
Nach der Übermittlung der Daten erhält der Veranstalter einen Entwurf. Zwei Korrekturschleifen sind inklusive. Jede weitere Korrekturschleife wird pauschal mit 40,00 € berechnet. Nach erteilter schriftlicher Druckfreigabe übernimmt die GmbH keine Haftung für Tippfehler oder gestalterische Mängel, die im Entwurf sichtbar waren.
Da es sich bei personalisierten Papeterie-Produkten und Gastgeschenken um Spezialanfertigungen nach Kundenspezifikation handelt, ist ein Widerrufs- oder Rückgaberecht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB gesetzlich ausgeschlossen.
Geringfügige, handelsübliche oder technisch bedingte Abweichungen (z. B. bei Farbe, Papiergrammatur oder Zuschnitt) stellen keine Mängel dar.
Gastgeschenke können nur einheitlich gebucht werden. Die finale Anzahl und Individualisierungswünsche müssen mindestens sechs Wochen vor der Veranstaltung vorliegen. Bei kürzeren Fristen wird eine Express-Bearbeitungsgebühr von 0,50 € je Geschenk erhoben.
XV. Gutscheine
Gutscheine der Station Five beer and more GmbH sind ausschließlich gegen Ware oder Dienstleistungen und nur im Original einlösbar. Die regelmäßige Gültigkeit beträgt 3 Jahre ab Ende des Ausstellungsjahres. Gutscheine sind übertragbar, eine Barauszahlung (auch von Restbeträgen) ist ausgeschlossen. Aktions- oder Rabattgutscheine aus Werbemaßnahmen sind an die dort genannten Sonderfristen gebunden.
XVI. Parken, Sperrstunde, Lärmschutz
Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Betriebsgelände zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht durch die GmbH. Die Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Schäden sind unverzüglich beim Verlassen des Geländes zu melden.
Lärmschutz/Außenbereich: Nach 22:00 Uhr darf im Außenbereich (Biergarten, Freiflächen) keine Musik mehr gespielt werden. Die gesetzlichen Sperrzeiten sind strikt einzuhalten. Bei Veranstaltungen mit All-Inclusive-Pauschale kann die Indoor-Feierzeit nach Absprache bis maximal 04:00 Uhr ausgedehnt werden.
Der Veranstalter hat durch geeignete Maßnahmen (z.B. Ansprache, Schilder) dafür zu sorgen, dass sich Gäste bei Rauchpausen oder beim Verlassen der Lokalität nach 22:00 Uhr im Außenbereich absolut ruhig verhalten, um die Nachbarschaft vor Ruhestörung zu schützen.
XVII. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform. Einseitige Änderungen durch den Veranstalter sind unwirksam. Mündliche Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von den Vertragsparteien in Textform bestätigt wurden.
Erfüllungs- und Zahlungsort für alle Verpflichtungen aus dem Miet- und Bewirtungsverhältnis ist der Sitz der Betriebsstätte der GmbH, mithin Düsseldorf.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten – einschließlich Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen und unternehmerischen Verkehr der Sitz der Station Five beer and more GmbH, mithin Düsseldorf.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des internationalen Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.